Erklärung zur
Barrierefreiheit.
Diese Website ist um Barrierefreiheit bemüht. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
01 — GeltungsbereichDiese Erklärung gilt für
Diese Erklärung bezieht sich auf die Website https://pfeiffer-cad.de und alle zugehörigen Unterseiten.
02 — Stand der VereinbarkeitWCAG 2.1 / EN 301 549
Die Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und der europäischen Norm EN 301 549.
Aktueller Stand: Die Website ist weitgehend barrierefrei umgesetzt. Folgende Aspekte werden berücksichtigt:
Semantisches HTML
Klare Überschriftenstruktur, ARIA-Labels für Navigation und Grafiken
Tastaturbedienung
Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar
Kontrast
Textkontrast erfüllt WCAG AA (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
Responsive Design
Inhalte sind auf allen Bildschirmgrößen ohne Funktionsverlust nutzbar
Sprachauszeichnung
Sprache der Seite (Deutsch) ist im HTML korrekt deklariert
Skalierbarer Text
Text kann bis 200 % vergrößert werden — bei größerer Skalierung kann es zu Layout-Verschiebungen kommen
03 — Nicht barrierefreiBekannte Einschränkungen
Folgende Inhalte sind aus den nachstehenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Dekorative SVG-Grafiken (z.B. technische Illustrationen) sind teilweise mit
aria-hiddenmarkiert, da sie keinen informativen Mehrwert für Screenreader bieten. - Bei Verwendung sehr alter Browser (z.B. Internet Explorer) kann es zu Darstellungsproblemen kommen.
- Externe eingebundene Inhalte (z.B. Karten- oder Videodienste, falls integriert) können in ihrer Barrierefreiheit eingeschränkt sein.
04 — ErstellungDatum dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. April 2026 erstellt. Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 AA-Kriterien.
Die Erklärung wurde zuletzt am überprüft.
05 — FeedbackBarriere melden
Sie haben eine Barriere auf dieser Website festgestellt, die Sie an der Nutzung hindert? Sie haben Fragen, Lob oder Anregungen zur Barrierefreiheit? Melden Sie sich gern direkt:
Ich versuche, alle gemeldeten Probleme zeitnah zu beheben.
06 — SchlichtungsverfahrenBei nicht zufriedenstellender Antwort
Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Bundes wenden:
Stand: